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Gästekarte Oberlausitz Business Seite

Umgebindehäuser Großschönau

Gästekarte Oberlausitz

Umgebindehäuser Großschönau © Michael Rimpler

Ab 01.05.2025 gibt's die Gästekarte Oberlausitz mit zahlreichen Eintritten, Rabatten und kostenfreier ÖPNV Nutzung.

Wichtige Termine im Überblick

  • 07.04.2025, 17.00 Uhr: Vermieterschulung Gästekarte Oberlausitz, Naturparkhaus Großschönau, OT Waltersdorf
  • 08.04.2025, 09.00 Uhr: Vermieterschulung Gästekarte Oberlausitz, AULA in Zittau

Um Anmeldung wird gebeten.

Dokumente der Infoveranstaltung vom 03.03.2025

Finden Sie hier die Präsentation von der Infoveranstaltung zur Gästekarte Oberlausitz am 03.03. Ebenfalls zum Download die Informationen vom System AVS.

Vorteilsleistungen der Gästekarte Oberlausitz

Gäste erhalten durch die Gästekarte Oberlausitz attraktive Vorteile und Rabatte, wie beispielsweise kostenfreie Eintritte in Freibäder oder die kostenfreie Nutzung des ÖPNV im gesamten ZVON Tarifgebiet.

Informationen zu den Vorteilsleistungen der Gästekarte finden Sie auf unserer Website: www.gaestekarte-oberlausitz.com

Was Vermieter wissen sollten

Wer zahlt alles die Gästetaxe?

Gäste, welche in den Gemeinden Großschönau, Jonsdorf, Olbersdorf und der Stadt Zittau sowie deren Ortsteilen übernachten, zahlen eine Gästetaxe.

Ebenfalls müssen Gästetaxe zahlen: Personen, die zu Heil- und Kurzwecken betreut werden, Einwohner, die einen Zweitwohnsitz unterhalten und nicht in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen, sowie ortsfremde Besitzer von Ferienhäusern, Bungalows oder Ähnlichem.

Was muss ich als Vermieter (Hotelier, Pensions- und Ferienwohnungsbesitzer) leisten?

Sie als Vermieter bilden die Verbindung zwischen Gast und Kommune. Da es sich um eine Abgabe handelt, ist jeder Vermieter verpflichtet, die Gästetaxe und die entsprechenden Daten zu erheben. Dazu können Schnittstellen zu zahlreichen Reservierungssystemen genutzt werden. Sollte ein solches System nicht vorhanden sein, erfolgt die Eingabe über eine Eingabemaske durch einen PC oder ein Handy.

Darf ich mit der Gästekarte Oberlausitz werben?

Wir freuen uns, wenn Sie als Vermieter der teilnehmenden Gemeinden mit der Gästekarte Oberlausitz werben und Ihre Gäste über ihre Vorteile informieren. Sollten Sie Informations- oder Werbemittel benötigen, wenden Sie sich gern an gaestekarte@oberlausitz.com. 

Wie funktioniert die Registrierung der Gäste für die Gästekarte?

Die Registrierung der Gäste erfolgt über die Anwendung „Meldeschein“ der AVS GmbH, in der die Gästedaten eingegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit eines Pre-Check-In, eine digitale Dateneingabe durch den Gast bereits vor Anreise. Sind die Daten eingepflegt, bekommt der Gast die ausgedruckten Gästekarten bei der Anreise ausgehändigt bzw. bei Angabe einer E-Mail-Adresse und Einwilligung auch automatisch per systemgenerierter E-Mail zugestellt.

Ist die Nutzung der Erfassungssoftware für mich als Vermieter kostenfrei?

Der Vermieter hat keinerlei Nutzungsgebühr für die Software zu entrichten.

Was mache ich, wenn ich keinen Computer und kein Handy habe?

Sie sind verpflichtet die Gästedaten so zu erheben, dass die Gemeinde diese verarbeiten kann. Sollte dies digital nicht möglich sein, dann besteht immer noch die Möglichkeit über einen Erfassungsbogen diese Gästdaten händisch und analog zu erheben. Die Gästedaten müssen dann in Absprache mit der jeweiligen Gemeinde in das System gebracht werden.

Was passiert mit den Gästen, die bereits für den Zeitraum ab Mai 2025 gebucht haben?

Da es sich bei der Gästetaxe um eine Abgabe handelt, kann diese nicht erlassen werden, es sei denn, es besteht ein Befreiungstatbestand. Gäste, die bereits für den Zeitraum ab Mai 2025 gebucht haben, müssen über die Erhebung nach dem Beschluss der Gemeinde informiert werden und die Abgabe bei Anreise leisten.

Wie wird mit Kinder- und Jugendgruppen verfahren?

Wenn die Gruppenmitglieder den Befreiuungstatbestand erfüllen, müssen keine Gästeabgaben geleistet werden. Befreit sind Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, eine Ermäßigung von 50% erhalten Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr.

Unsere Gäste nutzen nicht das gesamte Angebot der Gästekarte. Warum sollten sie die Gästetaxe dann bezahlen?

Bei der Gästetaxe handelt es sich um eine Abgabe, d.h. der Übernachtungsgast ist verpflichtet diesen gemeindlich beschlossenen Betrag zu zahlen. Dabei unterstützt er die Gemeinde und damit die Region bei der Finanzierung und Unterhaltung touristischer Infrastrukturen, touristischer Veranstaltungen oder den Betrieb touristischer Einrichtungen. Gleichzeitig ist die kostenfreie oder rabattierte Nutzung von gesondert ausgewiesenen Leistungen laut Gästekarte möglich. Die Abgabenhöhe liegt einer von der Gemeinde durchgeführte Kalkulation zugrunde, welche laut § 34 des Sächsischen Kommunalabgabengesetz berechnet wurde.

Wichtige Informationen für Vorteilspartner

Was habe ich als Freizeitbetrieb von einer Beteiligung an der Gästekarte?

Als Partner der Gästekarte Oberlausitz profitieren Sie von der gemeinsamen Bewerbung und erreichen gezielt die Übernachtungsgäste in der Region. Durch Vergünstigungen schaffen Sie einen zusätzlichen Anreiz für den Gast Ihren Betrieb zu besuchen und tragen maßgeblich zu einem positiven Urlaubserlebnis bei.

Folgende Leistungen erhalten Sie als Partnerbetrieb der Gästekarte Oberlausitz:

  • kostenfreie Platzierung als Partner mit Verlinkung zur eigenen Website unter: gaestekarte-oberlausitz.com
  • kostenfreier Eintrag in die Broschüre "Gästekarte Oberlausitz"
  • Werbemittel für Ihre Einrichtung (Aufkleber, Flyer, Plakate zur Gästekarte Oberlausitz)

Kommen weitere Koste auf mich zu?

Es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu. Sie gewähren die Vergünstigung für den Gast und profitieren von der Bewerbung der Partnerbetriebe der Gästekarte Oberlausitz.

Wie wird die Nutzung von Akzeptanzstellen erfasst?

Vorerst erfolgt keine digitale Nutzungserfassung. Die Akzeptanzstellen verpflichten sich, zu statistischen Zwecken selbstständig die Nutzungen zu zählen.

Was passiert, wenn inkludierte Leistungen übermäßig oder gar nicht durch die Gäste genutzt werden?

Die Leistungen der Gästekarte sind weder anteilig noch vollständig, sondern einzig durch den vertraglich vereinbarten Pauschalbetrag erstattbar. Die Möglichkeit der Nutzung hat jeder Übernachtungsgast in den erhebenden Gemeinden. Eine Nutzung dieser inkludierten Leistungen steht jedem Gast frei.

Wie wird mit den Akzeptanzstellen abgerechnet?

Die Abrechnung mit den Akzeptanzstellen, welche Umlagepartner sind, erfolgt im vereinbarten Turnus und ist vertraglich geregelt. Der Unkostenbeitrag, welcher durch den Marketingpartner entrichtet wird, erfolgt per Rechnungslegung einmal im Jahr.

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Mit partnerschaftlicher Unterstützung der Landkreise Bautzen und Görlitz
sowie regionaler Sparkassen.